Fach­pla­nung

Das fach­ge­rechte Entfernen von Gebäudeschad­s­toffen ist eine anspruchs­volle und viel­schich­tige Aufgabe. Es setzt nebst genauen Kennt­nissen der bauli­chen Gege­ben­heiten vor allem die Fähigkeit voraus, die sanie­rungs­tech­ni­schen Erfor­der­nisse mit den örtli­chen Voraus­set­zungen sicher­heits­tech­nisch, betrieb­lich und termin­lich verbinden zu können. Wie bei einer regulären Baumass­nahme gelingt dies nur mit entspre­chender Planung.

Es dient dem Gesamt­pro­jekt, wenn die Erfor­der­nisse der Schad­s­toffsa­nie­rung möglichst früh in dessen Planung einfliessen und so mit den übrigen Eingriffen optimal abge­stimmt werden können. Analog einer regulären bauli­chen Mass­nahme glie­dert sich die schad­s­toffs­pe­zi­fi­sche Sanie­rungs­pla­nung in die nach­ste­henden, mitein­ander verknüpften Phasen:

Grund­la­ge­n­er­mitt­lung

Die Grund­la­ge­n­er­mitt­lung bildet die Schnitt­stelle zur voran­ge­gan­genen Gebäudeun­ter­su­chung und steht am Anfang jeder erfolg­rei­chen Planung. Sie umfasst das syste­ma­ti­sche Zusam­men­tragen aller für die Planung und Abwick­lung der Sanie­rung erfor­der­li­chen Infor­ma­ti­onen: Art, Menge und Standort der schad­s­toff­hal­tigen Bauteile, Detai­l­in­for­ma­ti­onen zum geplanten Gesamt­pro­jekt, der Gebäudetechnik, der betrieb­li­chen Bedürfnisse, der Arbeits­si­cher­heit sowie die vom Bauherren fest­ge­legten vertrag­li­chen und termin­li­chen Vorgaben. Falls nicht bereits im Rahmen der Gebäudeun­ter­su­chung erfolgt, umfasst diese Phase auch die Durchführung der erfor­der­li­chen Nach­un­ter­su­chungen und das Zeichnen von Fund­stel­lenplänen. Die Grund­la­ge­n­er­mitt­lung bein­haltet das Erstellen eines Grob­kon­zeptes (evtl. mit Vari­a­nten), inkl. Einbau und Gewich­tung aller Erkennt­nisse, sowie die Teil­nahme an Bespre­chungen zur Gesamt­mass­nahme.

Sanie­rungs-, Kontroll- und Mess­kon­zept

Im Anschluss an die Grund­la­ge­n­er­mitt­lung erfolgt die Erar­bei­tung der endgültigen Sanie­rungslösung. Diese umfasst auch die Defi­ni­tion des Kontroll- und Mess­auf­wandes zur Sicher­stel­lung einer adäquaten Ausführungs­qualität sowie die Benen­nung der wesent­li­chen Schnitt­punkte tech­ni­scher und termin­li­cher Art zu den an der Gesamt­mass­nahme betei­ligten Arbeits­gat­tungen und in Bezug auf die betrieb­li­chen Bedürfnisse. Weiter wird eine Kostenschätzung erstellt, welche dieser Planungs­phase entspricht.

Ausschrei­bungs­un­ter­lagen

In diesem Planungs­schritt erfolgt die Ausmas­ser­mitt­lung. Es werden Leis­tungs­ver­zeich­nisse, Sanie­rungspläne, Termin­pro­gramme und Foto­do­ku­men­ta­ti­onen zur Erläuterung des Sanie­rungs­vor­ha­bens erstellt. Zusammen mit dem Sanie­rungs-, Kontroll- und Mess­kon­zept sowie den allge­meinen Bedin­gungen des Auftrag­ge­bers werden diese zur Ausschrei­bung zusam­mengefügt. Falls verlangt oder sinn­voll werden Eignungs- und Zuschlags­kri­te­rien für Sanie­rungs­firmen defi­niert, welche sich um die Arbeiten bewerben wollen.
Submis­sion

Diese Phase umfasst die Beglei­tung der Submis­sion von der Orts­be­ge­hung über die Ange­botsprüfung und -auswer­tung über den Verga­be­vor­schlag zuhanden des Auftrag­ge­bers sowie das absch­lies­sende Verga­be­gespräch bis zur Vergabe. Falls erwünscht, werden auch die Werk­verträge nach den Vorgaben des Auftrag­ge­bers erstellt.