Raum­luft­mes­sungen auf Asbest

Vor, während und nach Asbest­sa­nie­rungen können wir mit unseren Messungen gemäss der in der Schweiz und in Deut­sch­land ange­wen­deten VDI-Richt­linie 3492 überprüfen, ob in der Raum­luft lungengängige Asbest­fa­sern nach­ge­wiesen werden können.

Während dem Mess­vor­gang wird Luft über einen mit Gold bedampften Nucle­pore-Filter ange­saugt, in der Regel während acht Stunden. Der Filter wird ansch­lies­send im Labor ausge­wertet. Ermit­telt werden nach der Elimi­nie­rung des orga­ni­schen Mate­rials auf der Filtero­berfläche die Anzahl und die verschie­denen Arten der Fasern.

An Arbeitsplätzen, an denen nicht mit Asbest gear­beitet wird, gilt ein Grenz­wert von 1'000 LAF/m3 (LAF/m3 = lungengängige Asbest­fa­sern pro Kubik­meter Raum­luft). Für Wohnräume gibt es keinen Grenz­wert. Das Bundesamt für Gesund­heit (BAG) empfiehlt, die Belas­tung länger­fristig so gering wie möglich zu halten und Konzen­tra­ti­onen über 1'000 LAF/m3 nicht zu tole­rieren.

Das Mess­er­gebnis erhalten unsere Kunden in der Regel spätestens einen Arbeitstag nach Ablauf der Messung – ohne Express- oder Kurier­zu­schlag. Wir doku­men­tieren die von uns durchgeführten Messungen mittels ausführli­chen Mess­be­richten. Auf Wunsch führen wir vor der Messung eine visu­elle Abnahme durch und doku­men­tieren diese durch ein einfa­ches Abnah­me­pro­to­koll – ohne Mehr­preis.

Folgende Mess­arten werden durchgeführt:

  • Ist-Zustands­mes­sungen, um zu überprüfen, ob vorhan­dene asbest­hal­tige Bauteile die Raum­luft bei Normal­nut­zung belasten.
  • Kontroll­mes­sungen, um während der Entfer­nung von asbest­hal­tigen Mate­ri­a­lien ausser­halb des Sanie­rungs­be­rei­ches mess­tech­nisch fest­zu­stellen, ob die getrof­fenen Schutz­mass­nahmen ausrei­chend sind und keine von der Sanie­rung herrührenden lungengängigen Asbest­fa­sern die Umge­bungs­raum­luft belasten.
  • Zonen­frei­mes­sungen, um im Sanie­rungs­be­reich den Erfolg der Sanie­rung mess­tech­nisch zu überprüfen und im Erfolgs­fall die Schutz­mass­nahmen zum Rückbau frei­zu­geben.
  • Schluss­mes­sungen, um nach der Sanie­rung und nach dem Rückbau aller Schutz­mass­nahmen mess­tech­nisch zu überprüfen, ob der sanierte Bereich wieder für die Normal­nut­zung frei­ge­geben werden kann. Schluss­mes­sungen werden auch durchgeführt zur mess­tech­ni­schen Überprüfung des Erfolgs eines sanie­rungs­tech­ni­schen Eingriffes, welcher ohne Sanie­rungs­zone erfolgt ist.